Wenn die Katze zu Schaden kommt oder Schäden verursacht. Rechtliche Fragen.
Interdisziplinäres Onlineseminar und interaktive Fragestunde mit Birga Dexel und RA Ellen Apitz, die seit 2014 u.a. Tierhalter in rechtlichen Fragen berät und vertritt. Ellen Apitz ist leidenschaftliche Katzenhalterin. Sie ist Mitglied im Vorstand der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. und Gründungsmitglied im Qualzucht Evidenz Netzwerk, eines interdisziplinären Vereins von Veterinären und Juristen, die sich für eine gesunde Zucht einsetzen.
Der Katzenhalter als Anspruchsteller: Katzen sind kleine Tiere und daher nicht wenigen Gefahren ausgesetzt: im Straßenverkehr, durch andere Tier, insbesondere Hunde, aber auch durch andere Menschen. Kann der Katzenhalter Schäden vorbeugen? Welche Rechte, insbesondere der Ersatz von Behandlungskosten, bestehen bei einer Verletzung? Ersetzt werden nicht unverhältnismäßige Kosten. Wir klären, welche Rolle die Beziehung des Halters zu seiner Katze, deren Alter, die Erfolgsprognosen einer Behandlung und das Verschulden des Gegners spielen. Gibt es Schmerzensgeld?
Ein trauriges Thema ist, wenn der Tierarzt Fehler macht. Welche Rechte habe ich als Katzenhalter - auf die Dokumentation der Behandlung oder darauf, eine zweite Meinung einzuholen, auch wenn es der Katze sehr schlecht geht? Was ist sofort nötig zur Beweissicherung, wenn die Katze stirbt und Sie vermuten, dass der Tierarzt Fehler machte?
Ein Schaden kann sich bereits kurz nach dem Kauf der Katze zeigen, insbesondere, wenn der Züchter zu wenig Wert auf die Gesundheit der Tiere legt. Welche Ansprüche hat der Katzenhalter, welche Fristen sind wichtig und wie ist die Beweislage? Wann sollten Sie das Veterinäramt mit ins Boot nehmen?
Der Katzenhalter als „Schädiger“: Katzen verursachen auch mal Schäden, wie jedes Lebewesen. Wir Katzenhalter sind, wie fast alle Tierhalter, besonders betroffen, weil die Haftung eine Gefährdungshaftung ist. Da kommt es nicht auf das Verschulden an. Unsere Katzen werden als Luxustiere eingestuft - außer die berufstätigen, wie z.B. die Bauernhofkatze. Da läuft es anders. Nicht jeder Schaden ist ein ersatzfähiger Schaden: Beeinträchtigungen in der Wohnung sind oft keine Schäden, sondern normale Abnutzung, für die der Vermieter keine Ansprüche geltend machen kann. Aber wo ist die Grenze? Wie kann ich die Folgen eines Schadens abmildern? Wann ist ein Mitverschulden des Geschädigten (Radfahrer, Nachbar, Catsitter, Tierarzt usw.) zu berücksichtigen und in welchem Umfang? Welche Ansprüche bestehen im Todesfall und wie sind sie durchzusetzen?
Diesen Fragen werden wir in unserem Seminar nachgehen. Das Seminar ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.